
Grundlagen für die Erstellung des Amtliche Lageplans sind eigene Messungen sowie die maßgeblichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster. Vor Ort werden die Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang überprüft. Die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück und die Nachbarbebauung werden lage- und höhenmäßig erfasst und dargestellt.
Ein amtlicher Lageplan darf nur von einem Beratenden Ingenieur der Fachrichtung Vermessungswesen oder - insbesondere bei schwierigen Grenzverhältnissen - einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Schwierige Grenzverhältnisse liegen u.a. vor, wenn nur die minimal zulässigen Tiefen der Abstandsflächen eingehalten werden sollen oder Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück liegen sollen. Hierfür kann u. U. notwendig werden, zunächst eine Grenzwiederherstellung durchzuführen.